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Offizielle Richtlinie zur Geldwäschereibekämpfung und Kundenidentifikation des Anbieters

AML/KYC-Richtlinie Shuffle Casino

  1. Geltungsbereich und Zweck

Diese AML/KYC-Richtlinie (Anti-Money Laundering / Know Your Customer) legt Verfahren und Pflichten fest, die der Plattformbetrieb zur Verhinderung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und anderen Finanzdelikten anwendet. Als Glücksspielanbieter in der Schweiz unterliegt der Betrieb den Bestimmungen des Bundesgesetzes über Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sowie den Vorgaben der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK).

Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung besteht eine Pflicht zur Identifizierung aller Kunden, zur fortlaufenden Überwachung von Transaktionen und zur Meldung von Verdachtsfällen an die zuständigen Behörden.

  1. Identifikations- und Verifizierungspflichten

2.1. Erstidentifikation

Vor der ersten Einzahlung oder Teilnahme an Echtgeldspielen müssen alle Kunden ihre Identität nachweisen. Zu diesem Zweck werden folgende Angaben erhoben und verifiziert:

  • Vollständiger Name (Vor- und Nachname)
  • Geburtsdatum
  • Wohnadresse (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land)
  • Staatsangehörigkeit
  • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder gleichwertiges amtliches Dokument)

Die Verifizierung erfolgt durch Vorlage einer Kopie oder eines Scans des Ausweisdokuments. Der Service kann zusätzliche biometrische Liveness-Prüfungen oder Video-Identifikationsverfahren anfordern, um die Echtheit der Dokumente und die Identität der Person sicherzustellen.

2.2. Altersnachweis

Gemäss Schweizer Glücksspielgesetz ist die Teilnahme an den angebotenen Glücksspielen erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig. Die Altersverifikation erfolgt im Rahmen der Erstidentifikation anhand des Geburtsdatums im Ausweisdokument. Konten von Personen unter 18 Jahren werden gesperrt, und geleistete Einzahlungen werden zurückerstattet.

2.3. Adressnachweis

Zur Bestätigung der angegebenen Wohnadresse kann ein zusätzlicher Adressnachweis verlangt werden. Als gültige Nachweise gelten:

  • Aktuelle Versorgungsrechnung (Strom, Gas, Wasser, Telefon) nicht älter als drei Monate
  • Offizieller Kontoauszug oder Kreditkartenabrechnung nicht älter als drei Monate
  • Meldebescheinigung oder behördliches Schreiben

Der Adressnachweis muss den vollständigen Namen des Kunden und die bei der Plattform registrierte Adresse enthalten.

  1. Risikobasierte Sorgfaltspflichten

3.1. Risikoklassifizierung

Jeder Kunde und jede Transaktion wird einer Risikoklasse zugeordnet. Die Einstufung erfolgt insbesondere anhand folgender Kriterien:

  • Wohnsitzland (einschliesslich Hochrisikoländer gemäss FATF-Listen)
  • Transaktionsvolumen und -häufigkeit
  • Nutzung bestimmter Produkte (z. B. High-Stakes-Spiele, VIP-Tische)
  • Berufliche oder politische Exponierung (PEP-Status)
  • Auffälligkeiten im Transaktionsverhalten

Kunden mit erhöhtem Risiko unterliegen verstärkten Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence, EDD).

3.2. Verstärkte Sorgfaltspflichten (EDD)

Bei Kunden mit erhöhtem Risiko werden zusätzliche Informationen eingeholt, insbesondere:

  • Herkunft der Vermögenswerte (Source of Wealth)
  • Herkunft der für Einzahlungen verwendeten Mittel (Source of Funds)
  • Berufliche Tätigkeit und gegebenenfalls Einkommensnachweise
  • Zweck und beabsichtigte Art der Geschäftsbeziehung

Bis zur vollständigen Klärung dieser Angaben kann der Zugriff auf das Konto eingeschränkt oder das Konto gesperrt werden.

3.3. Politisch exponierte Personen (PEP)

Personen, die wichtige öffentliche Ämter ausüben oder ausgeübt haben, sowie deren Familienmitglieder und nahestehende Personen gelten als politisch exponierte Personen. Für PEP-Kunden gelten automatisch verstärkte Sorgfaltspflichten. Zu diesem Zweck werden regelmässige Screenings gegen internationale PEP-Datenbanken durchgeführt.

  1. Transaktionsüberwachung

4.1. Fortlaufende Überwachung

Alle Transaktionen werden automatisiert überwacht. Das Überwachungssystem erfasst und analysiert insbesondere:

  • Ein- und Auszahlungsbeträge
  • Häufigkeit und Zeitpunkt von Transaktionen
  • Geografische Herkunft von Zahlungen
  • Abweichungen vom üblichen Kundenverhalten
  • Muster, die auf Geldwäscherei hindeuten können (z. B. Smurfing, Chip-Dumping)

Auffällige Transaktionen werden zur manuellen Prüfung markiert.

4.2. Schwellenwerte und Meldepflichten

Transaktionen, die bestimmte interne Schwellenwerte überschreiten oder ungewöhnliche Merkmale aufweisen, unterliegen einer erweiterten Prüfung. Alle relevanten Vorgänge werden dokumentiert und mindestens fünf Jahre aufbewahrt.

  1. Sanktions- und Watchlist-Screening

Kunden und Transaktionen werden regelmässig mit relevanten Sanktions- und Watchlisten abgeglichen, insbesondere:

  • EU-Sanktionslisten
  • OFAC-Listen (USA)
  • UN-Sanktionslisten
  • Nationale Sanktionslisten der Schweiz

Treffer im Rahmen dieser Prüfungen führen zur sofortigen Sperrung des betreffenden Kontos und zur Meldung an die zuständigen Behörden.

  1. Verdachtsmeldungen

6.1. Meldepflicht

Besteht der Verdacht, dass eine Transaktion oder ein Versuch einer Transaktion mit Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder anderen Finanzdelikten in Verbindung steht, erfolgt unverzüglich eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Eine Verdachtsmeldung erfolgt unabhängig von der Höhe des betroffenen Betrags.

6.2. Vertraulichkeit

Verdachtsmeldungen werden vertraulich behandelt. Betroffene Kunden werden nicht über die Abgabe einer Meldung informiert, um laufende oder mögliche Ermittlungen nicht zu gefährden.

  1. Aufbewahrungspflichten

Alle im Rahmen der AML/KYC-Verfahren erhobenen Dokumente, Daten und Aufzeichnungen werden mindestens fünf Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt. Dies umfasst insbesondere:

  • Kopien von Ausweisdokumenten
  • Adressnachweise
  • Transaktionshistorien
  • Korrespondenz mit Kunden
  • Interne Prüfberichte und Risikoanalysen
  1. Schulung und interne Kontrollen

Alle Mitarbeitenden, die mit Kundenidentifikation, Zahlungsabwicklung oder Compliance-Aufgaben befasst sind, erhalten regelmässige Schulungen zu AML/KYC-Pflichten. Es werden jährlich Risikobewertungen durchgeführt und interne Kontrollsysteme überprüft, um die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen zu gewährleisten.

  1. Pflichten der Kunden

Kunden sind verpflichtet, wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen und angeforderte Dokumente fristgerecht vorzulegen. Änderungen persönlicher Daten (insbesondere Adresse, Name, Staatsangehörigkeit) sind unverzüglich mitzuteilen.

Die Nutzung falscher Identitäten oder gefälschter Dokumente führt zur sofortigen Sperrung des Kontos und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  1. Einschränkung und Sperrung von Konten

Der Service behält sich das Recht vor, Konten einzuschränken oder zu sperren, wenn:

  • Angeforderte Dokumente nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt werden
  • Zweifel an der Echtheit vorgelegter Dokumente bestehen
  • Verdacht auf Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder andere Finanzdelikte besteht
  • Kunden gegen diese Richtlinie oder gegen geltende gesetzliche Bestimmungen verstossen

Guthaben auf gesperrten Konten werden nach Abschluss der Prüfung und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben behandelt.

  1. Änderungen dieser Richtlinie

Diese AML/KYC-Richtlinie kann jederzeit angepasst werden, um neuen rechtlichen Anforderungen oder geänderten Risikobewertungen Rechnung zu tragen. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und gelten ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.

  1. Kontakt

Fragen zu dieser Richtlinie oder zu angeforderten Dokumenten können an den Compliance-Bereich über die auf der Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten gerichtet werden.